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Umsatzsteuer Aktuell – Oktober 2022

Newsletter – 16.11.2022

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für Oktober 2022, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

  • Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt auf Umsatzsteuer und Zinsen
  • Leistungsort bei unter Betrugsabsicht erbrachter Dienstleistung
  • Unterbeteiligungsverträge als steuerbefreite Kreditgeschäfte
  • Vorsteuerberichtigung wegen unterlassener Erbringung einer bereits bezahlten Leistung
  • Vorsteuerberichtigung ex tunc, sofern von Vornherein kein Anspruch auf Vorsteuerabzug bestanden hat
  • Kein zusätzlicher (fiktiver) ig Erwerb bei Verwendung der UID-Nummer des Abgangslandes
  • Keine Steuerbefreiung für als Sachverwalter tätige Rechtsanwälte

 

Art 183 MwStSystRL Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt auf Umsatzsteuer und Zinsen

  • Wurde vom Leistenden unrechtmäßig Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (aufgrund einer Fehlbeurteilung über den Leistungsort), so muss die daraus geltend gemachte Vorsteuer vom Leistungsempfänger berichtigt werden.
  • Ist eine zivilrechtliche Rückforderung aufgrund der Liquidation des Leistenden unmöglich bzw übermäßig schwierig, so besteht der Anspruch des Leistungsempfängers gegenüber der Abgabenbehörde, insoweit die Umsatzsteuer vom Leistenden tatsächlich abgeführt wurde und der Abgabenbehörde daraus kein Steuerausfall entsteht.
  • Wird die Erstattung von der Abgabenbehörde nicht innerhalb angemessener Frist nach entsprechender Aufforderung vorgenommen, können zusätzlich Zinsen verlangt werden.

EuGH 13.10.2022 C-397/21, HUMDA

 

Art 44 MwStSystRL Leistungsort bei unter Betrugsabsicht erbrachter Dienstleistung

  • Bei der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten zwischen Unternehmen handelt es sich um eine Dienstleistung, die nach der allgemeinen B2B-Grundregel am Empfängerort umsatzsteuerbar ist.
  • Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstleistungserbringer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich durch diese Übertragung an einer Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat.

EuGH 27.10.2022, C-641/21, Climate Corporation Emissions Trading

 

Art 135 Abs 1 lit b MwStSystRL Unterbeteiligungsverträge als steuerbefreite Kreditgeschäfte

  • Verpflichtet sich ein Unterbeteiligter, dem Forderungsinhaber eine Finanzierung zu gewähren, und erhält er dafür im Gegenzug die Einnahmen aus den Forderungen, so ist die Leistung des Unterbeteiligten als steuerbefreite Kreditgewährung anzusehen.
  • Dies deshalb, da die von der Steuer befreiten Umsätze durch die Art der erbrachten Dienstleistung definiert werden und keine Beschränkung der steuerbefreiten Kreditgewährung auf zB Bank- und Finanzinstitute besteht.

EUGH 06.10.2022 C-250/21, O. Fundusz Inwestycyjny Zamknięty reprezentowany przez O

 

§ 16 UStG Vorsteuerberichtigung wegen unterlassener Erbringung einer bereits bezahlten Leistung

  • Nimmt ein Masseverwalter aufgrund der teilweisen Nichterbringung einer Leistung eine Berichtigung der Umsatzsteuer für erhaltene Anzahlungsrechnungen vor (Forderung auf Steuerrückvergütung), so hat spiegelgleich beim die Anzahlung leistenden Unternehmer eine korrespondierende Vorsteuerberichtigung stattzufinden, weil sonst ein Steuerausfall auf Ebene der Abgabenbehörde entstehen würde.

VwGH 08.09.2022 Ra 2020/15/0102

 

§ 16 UStG Vorsteuerberichtigung ex tunc, sofern von Vornherein kein Anspruch auf Vorsteuerabzug bestanden hat

  • Erweist sich ein Vorsteuerabzug von vornherein als unrichtig (zB weil die Leistung aufgrund eines Dienstvertrages und nicht aufgrund eines Werkvertrages erfolgt), liegt keine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage gem § 16 UStG vor. Die Vorsteuerberichtigung hat daher ex tunc und nicht zum Zeitpunkt der Rechnungskorrektur zu erfolgen.

VwGH 08.09.2022 Ra 2020/15/0025

 

Art 41 MwStSystRL Kein zusätzlicher (fiktiver) igErwerb bei Verwendung der UID-Nr des Abgangslandes

  • Wird bei einer igWarenlieferung von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat vom Erwerber die österreichische UID-Nummer verwendet, wird durch die (bloße) Verwendung der österreichischen UID-Nummer kein zusätzlicher (fiktiver) igErwerb in Österreich verwirklicht.

BFG 18.10.2022 RV/2100556/2022

 

Art 132 Abs 1 lit g MwStSystRL Keine Steuerbefreiung für als Sachverwalter tätige Rechtsanwälte

  • Rechtsanwälte, die Leistungen als Sachwalter erbringen, erbringen dem Grunde nach eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden Leistungen.
  • Die Steuerbefreiung des Art 132 Abs 1 lit g MwStSystRL kommt dennoch nicht zur Anwendung, da sie für ihre Leistung ein von der betroffenen Person selbst zu tragendes Entgelt und eine Entschädigung erhalten (spricht gegen den sozialen Charakter) und nach innerstaatlichem Recht nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt wurden.

BFG 10.10.2022 RV/7100763/2017

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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