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Unternehmer-Telegramm – März 2023

Newsletter – 06.04.2023

Nachfolgend finden Sie aus aktuellem Anlass das Unternehmer-Telegramm mit dem Themenschwerpunkt: „Energiekostenzuschuss“.

 

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Viele Kleinunternehmen waren bzw sind beim Energiekostenzuschuss der AWS nicht antragsberechtigt. Für diese Unternehmen wurde von der Bundesregierung ein Pauschalfördermodell angekündigt, das nun konkrete Formen annimmt.

Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei EUR 10.000 und deren Höchstjahresumsatz bei EUR 400.000 liegt, werden bei der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes) eine Energiekostenpauschale beantragen können. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110 und EUR 2.475, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt online und weitestgehend automatisiert.

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können ab 17. April 2023 einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden und die Auszahlung soll im Normalfall kurz danach erfolgen.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen Ihr LeitnerLeitner-Beraterteam selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest!

Autor:innen

  • Martin Mang
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
  • Maria Schlagnitweit
    Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin | Partnerin | Gesellschafterin

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