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Update Investitionsprämie

Corona-News – 28.08.2020

Die Investitionsprämie gilt als attraktives Förderinstrument für Unternehmen aller Größen und Branchen (für Details siehe unserem Beitrag vom 12. August 2020). Die Ableitung eines „first come, first serve“ Prinzips aus den Förderrichtlinien rief bisher jedoch zu besonderer Eile bei der Beantragung der Prämie direkt am 1. September 2020 auf.

Mit einer gestern veröffentlichten Information der AWS wurde dieser Zeitdruck relativiert:
Laut Auskunft des Bundesministeriums Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden die Mittel von EUR 1 Mrd im Bedarfsfall durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilfenrechtlichen Ausgestaltung als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

Ergänzend zu den neuen Auskünften bezüglich einer etwaigen Erhöhung des Fördertopfs, möchten wir darauf hinweisen, dass die AWS nun auch erste Informationen zur Antragstellung veröffentlicht hat, diese finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen, sowie bei Vorbereitung, Beantragung und Abwicklung der Investitionsprämie unterstützen und beraten wir Sie gerne.

Autor:innen

Wolfgang Lindinger
Steuerberater | Director
Christian Oberhumer
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

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