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Energiekosten-Entlastung für Unternehmen auf dem Weg

News – 11.08.2022

Ende Juli wurde das Unternehmens-Energiekosten­zuschussgesetz (UEZG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das UEZG regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Energiekostenzuschuss, durch den Unternehmen hinsichtlich der steigenden Energiekosten entlastet werden sollen. Bevor das UEZG in Kraft treten kann, muss es noch durch die Europäische Kommission genehmigt werden. Diese Genehmigung ist derzeit noch ausständig.

Wir haben nachfolgend für Sie die wichtigsten Punkte des UEZG als Erstinformation zusammengefasst:

Wer soll gefördert werden?

  • Gefördert werden sollen energieintensive Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Österreich. Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungs­kosten auf mindestens 3 % des Produktionswerts belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwerts beträgt

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung ist als direkter Geldzuschuss Anteilig gefördert werden sollen dadurch Mehraufwendungen für Energiepreise (Treibstoffe, Strom und Gas) die ab 1.Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 entstehen.
  • Der Zuschuss ist mit EUR 400.000,00 pro Unternehmen gedeckelt. Für den Energiekostenzuschuss stehen budgetäre Mittel iHv EUR 450 Mio zur Verfügung.

Wie erfolgt die Abwicklung?

  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice (aws). Die Förderung wird nach Antragstellung und Abrechnung ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Wie einleitend erwähnt, regelt das UEZG die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Energiekostenzuschuss. Weitere Details (insbesondere zu den Förder­voraussetzungen, den förderbaren Kosten und der Antragstellung sowie Abrechnung) werden dann in einer Förderrichtlinie enthalten sein, die derzeit noch nicht vorliegt.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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