We for you in
Wechseln zu: LeitnerLeitner
News > COVID-19-Update: Investitionsprämie – Abrechnungsfrist beachten!

COVID-19-Update: Investitionsprämie – Abrechnungsfrist beachten!

News – 09.08.2022

Investitionsprämie – Abrechnungsfrist beachten!

In den vergangenen Monaten wurden bereits zahlreiche Förderanträge für die Investitionsprämie abgerechnet. Gerade bei umfangreichen Förderanträgen steht die Abrechnung noch bevor. Diesbezüglich möchten wir Ihnen die bei der Investitionsprämie zu beachtende Abrechnungsfrist nochmals in Erinnerung rufen.

Die Frist für die Abrechnung beträgt drei Monate und beginnt ab der zeitlich letzten Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderzusage zu fördernden Investitionen zu laufen.

Wird die Abrechnung nicht innerhalb der 3-monatigen Frist vorgenommen, verfällt die von der aws erhaltene Förderzusage. Eine Frist­verlängerung ist nicht möglich!

Beispiel 1:
Ein Unternehmen möchte entsprechend der Förderzusage drei Investitionen abrechnen. Die letzte Inbetriebnahme erfolgte am 23. Juli 2022, die letzte Bezahlung am 26. Juli 2022. Die 3-monatige Abrechnungsfrist endet in diesem Fall am 26. Oktober 2022. Wird die Endabrechnung zB am 27. Oktober 2022 eingereicht werden, wäre sie verspätet und die Investitionsprämie wäre verloren.

Beispiel 2:
Ein Unternehmen hat eine Förderzusage für zwei Investitionen erhalten. Die erste Investition wurde im Jänner 2022 in Betrieb genommen und bezahlt. Die letzte Investition wurde am 12. Juni 2022 angeschafft und bezahlt. Das Unternehmen bereitet die Endabrechnung im Juli 2022 vor. Dabei stellt sich heraus, dass es sich bei der letzten Investition um eine laufende Lizenzgebühr handelt, die nicht aktivierungsfähig und daher auch nicht förderfähig ist. Die zeitlich letzte Investition ist somit schon im Jänner 2022 erfolgt. Die 3-monatige Abrechnungsfrist ist in diesem Fall bereits im April 2022 abgelaufen. Die Endabrechnung erfolgt damit zu spät und die Investitionsprämie ist verloren.

FAZIT:
Wir empfehlen Ihnen, die Abrechnungsfrist für Ihre Förderanträge laufend zu überwachen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Fördervolumen über EUR 12.000,00 (stichprobenartig auch darunter) eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für die Abrechnung erforderlich ist und dafür auch ausreichend Zeit einzuplanen ist.

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director
  • Christian Oberhumer
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter

Let's get in touch!
Kontakt