Steuerliche Sonderregelungen betreffend Coronavirus
News – 14.03.2020
Es werden laufend nähere Details des Maßnahmenpakets der Regierung bekannt. Zu den angekündigten steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen wurde auf der BMF Homepage ein detaillierter Erlass veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen betroffene Unternehmen eine Herabsetzung ihrer Steuervorauszahlungen beantragen können. In diesem Erlass wird auch die angekündigte Möglichkeit zur Stundung offener Steuerbeträge geregelt.
Den Erlass finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungen-coronavirus.html
Ihr LeitnerLeitner Team unterstützt Sie gerne dabei, die Anträge schnellstmöglich einzureichen.
Autor:innen
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Andreas DamböckWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
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Gerald GahleitnerSteuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person
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Martin MangWirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | GesellschafterDetails zur Person