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Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II gestartet

News – 17.10.2023

Die Voranmeldung für den lange erwarteten Energiekosten­zuschuss II (Förderzeitraum Jänner bis Dezember 2023) kann nun über den aws Fördermanager vorgenommen werden.

Eine Voranmeldung ist bis 2. November 2023 möglich und ist für eine spätere Antragstellung für den Energiekosten­zuschuss II unbedingt erforderlich. Folgende Informationen sind im Zuge der Voranmeldung bekanntzugeben (ein Account für den aws Fördermanager wird für die Voranmeldung nicht benötigt):

  • Informationen zum antragstellenden Unternehmen (Firmenname, Rechtsform, KUR, gegebenenfalls Firmenbuch­nummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (Angabe einer zweiten Person möglich)

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird. Anträge sollen gemäß den derzeit vorliegenden Informationen ab 9. November 2023 möglich sein.

Sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragstellung gilt ein „first come, first served“ Prinzip. Die Zuweisung des Antrags­zeitraumes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben.

Die Förderrichtlinie, die den Energiekosten­zuschuss II im Detail regeln wird, liegt aufgrund der ausstehenden finalen Einigung sowie der Genehmigung der EU-Kommission noch nicht vor. Erste allgemeine Informationen sind hier abrufbar.

Sollten die Förderkriterien auf Basis der finalen Förderrichtlinie für das vorangemeldete Unternehmen nicht erfüllt sein, muss kein Antrag gestellt werden und die Voranmeldung kann als gegenstandslos erachtet werden. Insofern spricht nichts dagegen sicherheitshalber bereits vor dem Vorliegen der finalen Förderrichtlinie eine Voranmeldung vorzunehmen.

Autor:innen

  • Harald Gutmayer
    Steuerberater | Director

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